Die Abgeordnete des Wahlkreises Rastatt, Sylvia M. Felder, hatte sich am 3. März auf Grund des geplanten Wahlkampftermins eines türkischen Ministers in der Stadt Gaggenau in ihrem Wahlkreis an den Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf MdL, gewandt und gesetzliche Regelungen gefordert, um derartigen Aktivitäten einen Riegel vorzuschieben.
In seinem Antwortschreiben stimmt Minister Guido Wolf der Abgeordneten zu. Eine Prüfung der Rechtslage durch das Justizministerium habe ergeben, dass Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen keinen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und auf die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten in Deutschland haben. Daraus folgt, dass die Bundesregierung dem genannten Personenkreis die Ausübung amtlicher Funktionen im Inland untersagen kann.
Daneben können entsprechende Auftritte oder Veranstaltungen von den Behörden der Länder auf der Grundlage des Ausländer- und des Versammlungsrechts unter vergleichsweise strengen Voraussetzungen verboten werden. Eine Verschärfung der einschlägigen Bestimmungen des Ausländerrechts fiele in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Also liegt es in der Kompetenz und im Ermessen der Bundesregierung, Auftritte türkischer Regierungsmitglieder im Inland zu untersagen.
„Hier muss die Bundesregierung tätig werden. Diese Erwartungshaltung kommt in allen Gesprächen mit Bürgern, die ich führe, klar zum Ausdruck“,