In der Landtagsdebatte zur flächendeckenden Einführung des islamischen Religionsunterrichts bekannte sich die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, die Rastatter Abgeordnete Sylvia M. Felder, bei dem Ausbau den Schwerpunkt auf die Unterrichtsinhalte zu legen.
„Religionsunterricht hat Verfassungsrang. Nicht umsonst beginnt Art. 12 unserer Landesverfassung mit dem Auftrag, die Jugend in Ehrfurcht vor Gott zu erziehen. Hier sind Schnellschüsse und Hoppla-Hopp nicht zielführend. Wir müssen sehr genau schauen, wer sich als islamischer Verband, als Vertreter der Muslime an unseren Tisch setzt und mit uns die Inhalte und Strukturen dieses Unterrichts ausgestaltet“, so Sylvia M. Felder mit Blick auf die aktuelle Diskussion um den türkischen DITIB-Verband.
Für die Einführung islamischen Religionsunterrichts definiert die Abgeordnete klare Grundsätze.
So unterstehe der Religionsunterricht ohne Einschränkung der Dienstaufsicht unseres freiheitlichen Rechtsstaats, es gelte die Vorgabe unserer Verfassung: Offenheit, freiheitliche-demokratische Grundordnung und kooperatives Miteinander. Der islamische Religionsunterricht finde in deutscher Sprache und innerhalb der Schulgemeinschaft, nicht außerhalb, statt. Die Ausbildung der Lehrkräfte habe an deutschen Universitäten und Hochschulen nach den dort herrschenden wissenschaftlichen Standards zu erfolgen.
Deshalb hat bereits die damalige christlich-liberale Landesregierung vorausschauend den Erweiterungsstudiengang „Islamische Theologie“ an den Pädagogischen Hochschulen eingeführt und das „Zentrum für Islamische Theologie“ an der Universität Tübingen auf den Weg gebracht. Und auch der vor zehn Jahren schon – eingeführte Modellversuch „Islamischer Religionsunterricht in Baden-Württemberg“ ist ein Erfolgsprojekt, an dem mittlerweile rund 5.900 Schüler an 93 öffentlichen Schulen teilnehmen.
„Wir als CDU wollen diesem Prozess die notwendige Zeit geben. Hier geht für uns Gründlichkeit vor Schnelligkeit auch und gerade im Sinne der Glaubwürdigkeit des Unterrichtsangebots“, erklärt Sylvia M. Felder abschließend.